Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen / Gesundheit Ihrer Mitarbeiter
Unter das Arbeitsschutzgesetzt fällt seit dem Jahr 2013 auch die Berücksichtigung der psychischen Belastung. Das bedeutet für die Unternehmen, dass psychische Belastungen, die sich durch die jeweilige Arbeit ergeben können, ermittelt und festgehalten werden müssen. Bedeutsame Faktoren sind hier besonders:
- die Arbeitsintensität
- die soziale Unterstützung am Arbeitsplatz
- die Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit
- Umgebungsfaktoren (Lärm, Beleuchtung und Klima)
Dass psychische Belastungen bei der Arbeit entstehen ist – leider – nicht zu vermeiden. Wird jedoch ein gesundheitsgefährdendes Level erreicht muss effiziente und schnelle Hilfe her! Wir bieten Ihnen, Ihrem Unternehmen und Ihren Mitarbeitern dabei unsere Unterstützung an, indem wir die psychischen Belastungsfaktoren aufdecken, beurteilen und Maßnahmen entwickeln, die die psychische Gesundheit der Menschen in Ihrem Unternehmen wiederherstellen und durch wiederholte Kontrollen langfristig sichern.
Das sind die sieben Schritte der Gefährdungsbeurteilung:
- Schritt 1: Gemeinsames Festlegen der Arbeits- oder Tätigkeitsbereiche als Grundlage der Analyse
- Schritt 2: Ermittlung der psychischen Belastungen in den Arbeits- oder Tätigkeitsbereichen anhand fundierter Erhebungsmethoden
- Schritt 3: Auswertung der Ergebnisse der Beurteilung, inwieweit psychische Belastungen bei der Arbeit vorliegen
- Schritt 4: Gemeinsame Entwicklung von Maßnahmen und Ableiten von konkreten Umsetzungsmöglichkeiten
- Schritt 5: Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen
- Schritt 6: Nachhaltige Aktualisierung und Fortschreibung der Maßnahmen
- Schritt 7: Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen gemäß §6 ArbSchG